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Allgemeine Geschäftsbedingungen der zuendfunke Medienagentur

Stand Mai 2017

 

 

  1. Geltungsbereich

Die zuendfunke Medienagentur (nachfolgend „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie werden durch die Agentur schriftlich anerkannt.

  1. Vertragsabschluss

Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Auftraggebers haben unter Bezugnahme auf das Angebot schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch die Agentur zustande. Die Annahme hat schriftlich zu erfolgen (z.B. Auftragsbestätigung), es sei denn, die Agentur gibt zweifelsfrei zu erkennen, dass sie die Bestellung annimmt (z.B. durch den Beginn der Arbeiten).

  1. Leistungsumfang / Auftragsabwicklung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der zwischen dem Auftraggeber und der Agentur vereinbarten Leistungsbe-schreibung. Sofern eine solche gesonderte Vereinbarung nicht existiert, ergibt sich der Leistungsumfang aus der Auftragsbestätigung der Agentur.

Sofern für die Form der Leistungen keine ausdrückliche Vereinbarung existiert, werden die gängigen Dateiformate verwendet (für Text-Dateien .doc / .pdf; für Video-Dateien .mov / .mp4 / .avi). Andere Dateiformate werden gesondert in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Alle Leistungen der Agentur (insbesondere auch alle Vorentwürfe etc.) sind vom Auftrag-geber zu prüfen und binnen 5 Arbeitstagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts und der Ausführung.

  1. Auftragserteilung an Dritte

Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertrags-gegenständlichen Leistungen Dritter („Unter-auftragnehmer“) zu bedienen. Die Agentur wird Unterauftragnehmer sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

  1. Termine

Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bezeichnen angegebene Liefertermine stets nur einen ungefähren, unverbindlichen Lieferzeitpunkt. Die Lieferverpflichtung der Agentur steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch etwaige Unterauftrag-nehmer, es sei denn, die nicht rechtzeitige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch die Agentur zu vertreten.

Die Agentur haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungs-pflichten unterlässt. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Agentur ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Die Agentur kommt in jedem Fall nur in Verzug, wenn sie nach Fälligkeit auf schriftliche Mahnung des Auftraggebers aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Nachfrist leistet.

  1. Honorar / Rücktritt

Sofern nicht abweichend vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Im Rahmen von umfangreichen Aufträgen oder solchen Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrech-nungen zu erstellen.

Reisekosten und sonstige Aufwendungen (z.B. Miete Equipment) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Es gelten die Preise laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung der Agentur. Belege sind nicht vorzulegen. Fahrten im eigenen Pkw werden mit 0,30 € / km in Rechnung gestellt.

Tritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag zurück, so steht der Agentur gleichwohl die vereinbarte Vergütung zu, ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Die Agentur ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die ersparten Aufwendungen mit 50 % des auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Honorars pauschal zu berechnen. Bereits entstandener Aufwand kann dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

  1. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht abweichend vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen, Gegenständen und Rechten an den von ihr erbrachten Leistungen vor.

Im Falle eines Zahlungsverzuges stehen der Agentur Verzugszinsen im gesetzlich geregelten Umfang zu.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

  1. Nutzungsrechte / Urheberschutz

Mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen erwirbt der Auftraggeber die für die Verwendung der durch die Agentur erbrachten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Jede darüber hinaus-gehende Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.

Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheber-rechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

  1. Nutzungsrechte / Ideen & Pitch

Alle in Präsentationen und Pitches vorgestellten Arbeitsergebnisse sind geschützt. Diese dürfen nicht ohne Genehmigung der Agentur verwendet werden und auch die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.

  1. Gewährleistung / Haftung

Gelieferte Arbeiten und Leistungen der Agentur hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer weiteren Verwendung bzw. Weiterverar-beitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Rüge bzw. äußert er sich innerhalb von 10 Arbeitstagen nicht, so gilt die Leistung als genehmigt bzw. abgenommen.

Bei Vorliegen eines Mangels steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht werden.

Die Haftung der Agentur für Schadensersatzansprüche jeder Art ist im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. In allen anderen Fällen einer Haftung auf Schadensersatz aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung, gleich welcher Rechtsgrundlage, wird die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  1. Vertraulichkeit

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages vom Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch Unterauftragnehmer in gleicher Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Bearbeitung des jeweiligen Auftrages verwendet.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungs-normen anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Frankfurt (Main).